Kostenrückerstattung

Zur Alternativmedizin zählen unterschiedliche Behandlungsmethoden, die sich als Ergänzung zu wissenschaftlich begründeten Behandlungsmethoden verstehen

z.B. Kinesiologie, Homöopathie, Osteopathie, Akupunktur usw.

Individuelle Versicherungsvereinbarungen / -tarife
Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen ab, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre Privatkrankenversicherung die Kosten für Kinesiologische Therapiemaßnahmen übernimmt.

Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen, es sei denn, Sie haben einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht.

Sollten Sie von Ihrer PKV aus eine Überweisung benötigen, so können Sie diese bei Ihrem Hausarzt anfordern. Außerdem dient es als Informationen für Ihren Arzt, dass Sie sich für eine ergänzende Therapieform entschieden haben.